UNSER ZIEL: Die Lösung Ihres Problems
UNSER QUALITÄTSANSPRUCH: Erstklassige Beratung
UNSER EINSATZGEBIET: Bundesweit
UNSER WEG: Ihr Fall ist Chefsache
VON PIECHOWSKI
RECHTSANWALTSKANZLEI
Kapitalanlagerecht -
Schwerpunkt: fehlerhafte Anlageberatung:
Es ist Fakt, dass viele Berater diverser Banken sich in der Vergangenheit mehr an den Vertriebsprovisionen als am Kundeninteresse orientiert haben .
VON PIECHOWSKI-
Bei derartigen Hausbesuchen haben wir festgestellt, dass die gravierenden Defizite bei der Anlageberatung nur ein Teil der Wahrheit ist:
Etliche Beratungsleistungen sind in der Vergangenheit fehlerhaft erbracht worden.
Uns sind sogar Fälle bekannt, in denen der eigene Bankberater, der bestens über die
finanzielle Situation des Kunden informiert war, Versicherungen an Best-
im Sparkassengesetz gemäß § 2 Absatz 5 steht, dass „ die Sparkassen alle banküblichen Geschäfte betreiben können“.
VON PIECHOWSKI-
Aus Anlegersicht sind zwar die neu beschlossenen Regeln zur Stärkung des Anlegerschutzes grundsätzlich zu begrüßen. Weitere Informationen: hier klicken.
Regeln reichen nicht aus! Viel wichtiger ist, dass man ein Regelwerk als für sich verbindlich begreift und sich daran hält!
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt zwar den Gesetzentwurf, fordert aber Nachbesserungen: hier klicken
* Aktien,
* Fonds,
* grauer Kapitalmarkt,
* Immobilien als Geldanlage,
* Inhaberschuldverschreibungen,
* Zertifikate,
* usw.
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