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UNSER ZIEL:  Die Lösung Ihres Problems  

 

UNSER QUALITÄTSANSPRUCH:  Erstklassige  Beratung

 

UNSER EINSATZGEBIET:  Bundesweit   

 

UNSER WEG:  Ihr Fall ist Chefsache    

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VON PIECHOWSKI

RECHTSANWALTSKANZLEI

 

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Strafrecht:

 

Aus dem im Grundgesetz verankerten Prinzip des Rechtsstaates folgt insbesondere ein Anspruch auf rechtliches Gehör, wonach der Einzelne nicht Objekt des Verfahrens sein darf, sondern vor einer Gerichts- entscheidung, die seine Rechte betrifft, angehört werden soll.

Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat - die Wahrung Ihrer prozessualen Rechte als Beschuldigter, Angeschuldigter bzw. Angeklagter übernimmt Herr Rechtsanwalt von Piechowski persönlich.

 

 

Mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973 ist zudem das Recht eines jeden Zeugen anerkannt worden, sich vor und während seiner Vernehmung eines Anwaltes als Beistand zu bedienen. Auch diese Aufgabe übernimmt die Kanzlei.

 

Getreu des Sprichwortes „ Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ gilt hier im Besonderen:

 

 

 

Sagen Sie nichts ohne den Anwalt Ihres Vertrauens!

 

Es ist Ihr gutes Recht,  vorher Rechtsrat einzuholen!

 

 

 

 

* Allgemeines Strafrecht

* Betäubungsmittelstrafrecht

* Computer- und Internetstrafrecht

* Jugendstrafrecht

* Kapitalstrafsachen

* Ordnungswidrigkeiten

* Umweltstrafrecht

* Verkehrsstrafrecht

* Wiederaufnahmeverfahren

* Wirtschaftsstrafrecht

* Zeugenbeistand

* usw.

 

Links:

 

Wikipedia Strafrecht

 

Ratgeber Strafprozessrecht

 

Strafrecht-Ratgeber