UNSER ZIEL: Die Lösung Ihres Problems
UNSER QUALITÄTSANSPRUCH: Erstklassige Beratung
UNSER EINSATZGEBIET: Bundesweit
UNSER WEG: Ihr Fall ist Chefsache
VON PIECHOWSKI
RECHTSANWALTSKANZLEI
Strafrecht:
Aus dem im Grundgesetz verankerten Prinzip des Rechtsstaates folgt insbesondere ein
Anspruch auf rechtliches Gehör, wonach der Einzelne nicht Objekt des Verfahrens sein
darf, sondern vor einer Gerichts-
Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat -
Mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973 ist zudem das Recht eines jeden Zeugen anerkannt worden, sich vor und während seiner Vernehmung eines Anwaltes als Beistand zu bedienen. Auch diese Aufgabe übernimmt die Kanzlei.
Getreu des Sprichwortes „ Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ gilt hier im Besonderen:
Sagen Sie nichts ohne den Anwalt Ihres Vertrauens!
Es ist Ihr gutes Recht, vorher Rechtsrat einzuholen!
* Allgemeines Strafrecht
* Betäubungsmittelstrafrecht
* Computer-
* Jugendstrafrecht
* Kapitalstrafsachen
* Ordnungswidrigkeiten
* Umweltstrafrecht
* Verkehrsstrafrecht
* Wiederaufnahmeverfahren
* Wirtschaftsstrafrecht
* Zeugenbeistand
* usw.
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