Checkliste für Reisende:
Allgemeines:
- Schriftliche Bestätigung besonderer Wünsche/Erwartungen durch das Reisebüro ?
- Übereinstimmung der Buchungsdaten mit der Reisebestätigung ?
- Gültigkeit der Reisedokumente ?
- Ausreichender Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung, etc. )?
- Sicherungsschein erhalten? (Den vollen Kaufpreis müssen Sie erst nach Erhalt des
sog. Sicherungsscheins bezahlen)
Hinweise bei Reisemängeln:
- Bei Reisemängeln ist sofort die örtliche Reiseleitung oder der Reiseveranstalter
zu
informieren, was aus Beweisgründen schriftlich (per Telefax und/oder Email ) erfolgen
sollte.
- Vergessen Sie nicht, zugleich eine angemessene Frist zur Mangelbehebung zu
setzen!
- Beweissicherung (Fotos, Videos, Name und Anschrift von Zeugen)
- Nach Fristablauf kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und vom
Reiseveranstalter Ersatz der (verauslagten) Aufwendungen verlangen.
Wichtig:
Wenn Sie wieder zu Hause sind, haben Sie nur 1 Monat Zeit, um Ansprüche gegen den
Reiseveranstalter geltend zu machen