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VON PIECHOWSKI

RECHTSANWALTSKANZLEI

 

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Checkliste für Reisende:

 

Allgemeines:

 

- Schriftliche Bestätigung besonderer Wünsche/Erwartungen durch das Reisebüro ?

 

- Übereinstimmung der Buchungsdaten mit der Reisebestätigung ?

 

- Gültigkeit der Reisedokumente ?

 

- Ausreichender Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung, etc. )?

 

- Sicherungsschein erhalten? (Den vollen Kaufpreis müssen Sie erst nach Erhalt des

   sog. Sicherungsscheins bezahlen)

 

 

Hinweise bei Reisemängeln:

 

- Bei Reisemängeln ist sofort die örtliche Reiseleitung oder der Reiseveranstalter zu  

   informieren, was aus Beweisgründen schriftlich (per Telefax und/oder Email ) erfolgen

   sollte.

 

- Vergessen Sie nicht, zugleich eine angemessene Frist zur Mangelbehebung zu

   setzen!

- Beweissicherung (Fotos, Videos, Name und Anschrift von Zeugen)

 

- Nach Fristablauf kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und vom

  Reiseveranstalter Ersatz der (verauslagten) Aufwendungen verlangen.

 

 

Wichtig:

 

Wenn Sie wieder zu Hause sind, haben Sie nur 1 Monat Zeit, um Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen